Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit LIEBEL IMMOBILIEN

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden.

Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

LIEBEL IMMOBILIEN arbeitet mit erfahrenen Profis. Wir kümmern uns um sämtlich Details, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten und rechtlich auf der sicheren Seite sind.
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Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden.
Je nach Gebäudetyp, Nutzungsart und Baujahr wird der Verbrauchsausweis oder der Bedarfsausweis benötigt.
Wir prüfen dies individuell und kümmern uns um alle weiteren Schritte.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns unverbindlich

LIEBEL IMMOBILIEN berät Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie auch gerne, wie Sie Energie einsparen können.
Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie!
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